Bin ich dazu verpflichtet, meine Baugrube zu sichern?

von Max Dalhoff

Bei einem Bauvorhaben stellt sich die eine oder andere Person sicherlich die Frage, ob er oder sie für die Sicherung der Baugrube verantwortlich ist und welche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind. Tatsächlich gibt es Vorschriften zu beachten und Regelungen einzuhalten. Welche das sind, wie man eine Baugrube entsprechend sichert, auf was geachtet werden muss und was im schlimmsten Fall passieren kann, das lesen Sie im Folgenden. Wir von Erdplan Berlin kennen uns mit Erdarbeiten aus und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Sicherung einer Baugrube in Berlin

© fotofranz56 – stock.adobe.com

 

Welche Vorschriften gibt es für Baugruben und Gräben?

Zum einen gibt es die Unfallverhütungsvorschrift namens Bauarbeiten. Sie ist im DGVU in der Vorschrift 38 festgelegt. Insbesondere ist der § 5 relevant, da er die Sicherheit von Baugruben und Gräben beschreibt:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei Arbeiten an und vor Erd- und Felswänden sowie in Baugruben, Gräben und Bohrungen die Erd- und Felswände so abgeböscht, verbaut oder anderweitig gesichert sind, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind und Versicherte nicht durch Abrutschen oder Herabfallen von Massen gefährdet werden. DGUV Vorschrift 38 7 Baugruben und Gräben dürfen bis max. 1,25 m Tiefe ohne Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden, sofern keine Gegebenheiten oder Einflüsse (insbesondere Bodenbeschaffenheit, Geländeneigung, Auflasten) vorliegen, welche die Standsicherheit der Baugruben- bzw. Grabenwände beeinträchtigen können.

Die Standsicherheit bei Baugruben- bzw. Grabenwänden ist in der DIN 4124 geregelt. Werden die Bestimmungen eingehalten, gelten die Wände als sicher. Insgesamt ist sicherzustellen, dass Personen nicht in die Baugrube oder den Graben fallen bzw. keine Personen dadurch gefährdet werden können.

Die Vorschriften gelten unter anderem auch für

  • Arbeiten zum Aushub
  • Wiederverfüllungen
  • Erstellung von Gruben
  • Rückbau von Gruben

So sichern Sie Ihre Baugrube richtig

Damit Ihre Baugrube auch ausreichend gesichert ist, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen ein guter Ansatzpunkt:

Der Grubenrand:
Die Ränder der Grube sollten freigehalten werden, das heißt, hier sollte kein Bauschutt oder Werkzeug liegen bleiben. Bestenfalls wird ein Mindestabstand von 60 Zentimetern zum Rand eingehalten, der als sogenannter Schutzstreifen genutzt wird.

Der Zugang zur Grube:
Wenn Ihre Grube tiefer als 1,25 Meter ist, muss diese mittels einer Treppe oder ähnlichem zugänglich gemacht werden. Damit wird erzeugt, dass durch ein Reinspringen das Loch nicht beschädigt wird. Auch das wieder herauskommen aus der Grube kann damit gefahrlos bewältigt werden.

Nutzung spezieller Grubenwände:
Den Einsatz von speziellen Grubenwänden nennt man auch Abböschen. Damit verhindert man den Einsturz der Wände. Die besonderen Maße sind ebenfalls in der DIN 4124 festgelegt.

Das könnte ohne Sicherung passieren

Neben der Gefahr für Menschen, abzurutschen oder einzubrechen, besteht insbesondere die Gefahr, dass die Statik angrenzender Gebäude beeinträchtig wird. Ist dies der Fall, können schwerwiegende Schäden am Gebäude die Folge sein. Auch Starkregen kann Erdbewegungen in der Grube verursachen. Es ist deshalb zu beobachten, ob der Boden extrem trocken oder überwässert ist. Außerdem ist auf den nahegelegenen Verkehr zu achten. Dieser kann durch die Vibrationen eine Grube ohne ausreichend Unterstützung zum Einsturz bringen. Bei viel befahrenen Straßen muss deshalb eine Abböschung vorhanden sein.

Gerne unterstützen wir von Erdplan Berlin Sie bei Ihren Erdarbeiten und beantworten Ihnen alle Ihre Fragen.

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